WEG-Finanzierung für Baumaßnahmen

Wir beraten nicht nur technisch zur Planung und Umsetzung aller Arten von energetischen Sanierungen,  Renovierungs-, Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen, sondern begleiten diese auch kaufmännisch. Bei umfangreichen Vorhaben ist hier oftmals eine Finanzierung sinnvoll oder sogar notwendig. Daher bieten wir auch für Sie die Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten und die unbürokratische Beantragung im Namen der WEG als Dienstleistung für objektbezogene Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften an.

 

Unsere WEG-Finanzierungsservice im Überblick

  • Annuitätenkredit mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren
  • nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist der Kredit vollständig getilgt
  • Finanzierung bis zu 10.000 Euro pro Eigentümer möglich
  • Finanzierung bis zu 80 % der Investitionskosten möglich - bei Kreditbeträgen über 500.000 Euro bis zu 80 % der Investitionskosten
  • Kontokorrent- oder Avalkredit für 3 Monate (max. 50.000 Euro) möglich
  • keine Bonitätsprüfung der einzelnen Eigentümer
  • keine Stellung von weiteren Sicherheiten notwendig

 

Vorteile für Sie auf einen Blick

  • wir Strukturierung die Gesamtfinanzierung
  • wir Koordinierung die Gesamtfinanzierung
  • Kombination mit attraktiven KfW-Förderprogrammen, z.B. „Energieeffizient Sanieren“ oder „Wohnraum Modernisieren“, für Vorhaben am Gemeinschaftseigentum möglich
  • Vermeidung der gemeinschaftlichen Haftung der WEG durch die direkte Förderung der einzelnen Eigentümer (leichtere Beschlussfähigkeit)
  • unbürokratische und vereinfachte Bündelung aller organisatorischen Belange im Rahmen der Kreditbeantragung
  • Entfall der Grundschuldeintragungen
  • wir kennen die Eigentümergemeinschaft und das Objekt und werden von den Kreditinstituten daher als kompetenter und vertrauenswürdiger Gesprächspartner anerkannt


Voraussetzungen

  • WEG wird durch uns seit mindestens 6 Monaten betreut
  • rechtskräftiger Beschluss der WEG über die Durchführung
  • WEG hat uns als Verwalter zur Kreditaufnahme ermächtigt
  • bisherige Kontoführung des vorherigen Verwalters gibt keinen Grund zu Beanstandungen

 

Hintergrund:

Die Finanzierung von Investitionen muss nicht zwangsläufig über Entnahmen aus der Rücklage oder durch Sonderumlagen erfolgen. Gerade in Zeiten niedriger Finanzierungszinsen ist eine Kreditfinanzierung eine sinnvolle Alternative. Wir beraten Sie gerne.

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