Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung für Vermieter gem. Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Wir erstellen für Sie die Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und tragen somit zu einer rechtssicheren Jahresabrechnung gegenüber Ihren Mietern bei:

 

Bei der ordnungsgemäßen Erstellung der Nebenkostenabrechnungen berücksichtigen

wir die gesetzlichen Vorschriften, die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung und der Teilungserklärung, die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und die Regelungen der Heizkostenverordnung entsprechenden Nebenkostenkostenabrechnug.

 

Die Ausarbeitung der Jahresabrechnung auf der Basis der WEG-Abrechnung beinhaltet:

 

  • Anlage des Objektes in unserem professionellen Verwaltungsprogramm und Erfassung der Eigentümer- bzw. Mieterdaten
  • Erfassung der Soll-Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters (was der Mieter hätte monatlich zahlen sollen) gem. Wirtschaftsplan
  • manuelle Erfassung der tatsächlichen Ist- Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters (was der Mieter monatlich tatsächlich gezahlt hat) aus Kontoauszügen/Buchungsbelegen
  • Kontrollberechnung, ob unbemerkt unterjährige Mietausstände angefallen sind
  • Definition der Kostenumlagekonten für Ihre Wohneinheit nach Ihren Vorgabe bzw. in Anlehnung an den Wirtschaftsplan/Nebenkostenabrechnung des Vorjahres
  • nachvollziehbare Erläuterung der anzuwendenden Umlageschlüssel
  • manuelle Erfassung aller Kosten der Wohneinheit gem. Ihren Kontoauszüge/Buchungsbelege
  • Erstellung einer detaillierten Buchungsübersicht je Kostenumlagekonto (zugleich Kontrollbericht der Einnahmen & Ausgaben)
  • strukturierte Zuordnung der Kosten zu den zuvor definierten Kostenumlagekonten inkl. Abgrenzung zwischen "umlegbaren" und "nicht umlegbaren" Nebenkosten
  • Übernahme und Darstellung der Gesamtkosten für die abzurechnende Immobilie auf Basis der WEG-Abrechnung
  • Berechnung der auf die jeweilige Wohnung entfallenden Anteile (für jede Betriebskostenart)
  • abschließende tabellarische Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben Ihrer Immobilie inkl. Jahresergebnisermittlung inkl. Darstellung und Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen

 

Selbstverständlich beinhalten alle unsere Nebenkostenabrechnungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die eindeutige Benennung des Abrechnungszeitraums und Zeitpunkt der Erstellung der NK-Abrechnung, die Bezeichnung der abgerechneten Wohneinheit sowie alle relevanter Kontaktdaten des Eigentümers, des Mieters und unseres Unternehmens als Aussteller der NK-Abrechnung.

 

Darüber hinaus erstellen wir für Sie einem Satz prüffähiger Abrechnungsunterlagen, um die eindeutige Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Abrechnung für Dritte, insb. gegenüber Mietern und Mieterschutzvereinen, sicherzustellen. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen selbstverständlich die Jahresabrechnung und der vorgenommenen Buchungen, so dass Sie diese souverän gegenüber Ihrem Mieter vertreten können.

 

Auf Wunsch nehmen wir an der Belegprüfung persönlich teil oder erläutern diese telefonisch und ggf. unterstützend mittels Online-Präsentation.

 

Hintergrund:

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Geschieht dies nicht sind eventuelle Nebenkostennachforderung ausgeschlossen und Sie als Vermieter müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Lassen Sie es soweit nicht kommen!