Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Wir koordinieren für Sie die Legionellenprüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und tragen somit zu einer gesunden Trinkwasserversorgung für Ihre Immobilie bei:

 

  • Terminkoordination zwischen allen Beteiligten
  • Trinkwasser-Probenahme durch zertifizierte und zugelassene Unternehmen
  • Analyse der Wasserproben und deren Bewertung durch akkreditieres Labor.in 
  • zugelassenen Laboren nach DIN EN ISO/IEC 17025 Bewertung von Wasserinhaltsstoffen und Ermittlung von Risikofaktoren
  • Dokumentation und Versand der Prüfungsergebnisse an alle zu benachrichtigen Stellen
  • Archivierung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Gefährdungsanalyse von Trinkwasserinstallationen
  • Beratung und Unterstützung präventiv und im Befundfall

 

 

Hintergrund:

Durchschnittlich jede achte Trinkwasseranlage weist einen höheren Befall von Legionellen auf, als laut Trinkwasserverordnung zulässig ist. Dies ergab eine Analyse von über 176.000 Proben, die bis zum Jahresende 2013 in annähernd 25.000 Mehrfamilienhäusern genommen wurden. Die Folge: Jährlich erkranken mehr als 20.000 Menschen in Deutschland an Legionellen!

 

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung (November 2011 und Dezember 2012) sind die Anbieter von Trinkwasser verstärkt in der Pflicht zu regelmäßigen Probenahmen und Untersuchungen. Betroffen sind auch Vermieter, die ihre Warmwasseranlagen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 400 Litern sowie Zuleitungen zwischen Warmwasserboiler und Wasserhahn mit einem Volumen von mindestens 3 Litern auf Legionellen untersuchen lassen müssen.

 

Mit zunehmender Größe der Trinkwasseranlagen von Mehrfamilienhäusern steigt auch das Risiko eines Legionellenbefalls, da das Rohrleitungssystem großer Anlagen zumeist einen größeren Rohrdurchmesser hat und zudem länger bzw. weiter verzweigt ist. Außerdem sind Leerstände oder längere Abwesenheit einzelner Mieter in größeren Liegenschaften statistisch wahrscheinlicher. All dies führt zu mehr Stagnation beziehungsweise einem langsameren Durchfluss und zu einem größeren Temperaturgefälle innerhalb des Leitungssystems.

 

Da Legionellen in stehendem oder nur langsam fließendem Wasser mit einer Temperatur zwischen 25 °C und 55 °C besonders gut gedeihen, bieten große Trinkwasseranlagen zumeist bessere Lebensbedingungen für diese gesundheitsgefährdenden Bakterien.

 

Probenahmen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV dürfen nur durch qualifizierte (externe) Probenehmer durchgeführt werden, die in das Qualitätssicherungssystem einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Untersuchungsstelle (Labor) eingebunden sind.

 

Die Legionellenprüfung ist seit dem 31.12.2013 Pflicht. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und schützen Sie sich und Ihre Mieter!