Aufzugswartung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wir koordinieren für Sie die Prüfung ihrer Aufzugsanlage nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und tragen somit zu einem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage bei:

 

  • Terminkoordination zwischen allen Beteiligten
  • Sicherstellung notwendiger Hilfestellungen (Prüfgewichte etc.)
  • Prüfung durch zertifizierte und zugelassene Unternehmen
  • Dokumentation und Versand der Prüfungsergebnisse
  • Archivierung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Veranlassung notwendiger Mängelbeseitigungen

 

 

Hintergrund:

Seit dem 1.Januar 2003 gilt die Betriebssicherheitsverordnung für sogenannte "überwachungsbedürftige Aufzüge". Mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen ab dem 7. Juni 2015 neue Fristen und verschärfte Pflichten! Die neue Verordnung sieht z.B. vor, dass ein besserer Austausch mit dem Notdienst möglich sein soll. Betreiber sind somit dazu verpflichtet, ein Zweiwegekommunikationssystem – durch die Klingel zum Notdienst und einer nachgerüstete Gegensprechanlage – im Aufzug zu installieren. Für die Nachrüstung wird eine entsprechende Übergangsfrist bis Dezember 2020 gewährt.

 

Die Inbetriebnahme der Aufzuganlage darf nach wie vor erst durchgeführt werden, wenn keine bauseitigen Mängel mehr vorhanden sind und unterwiesene sowie geprüfte Aufzugswärter zur Verfügung stehen. Der Aufzugswärter muss u.a. regelmäßige Kontrollen an der Aufzugsanlage durchführen und bei Notfällen (24-Stunden-Dienst) rasch helfen können.

 

Des Weiteren sind regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen der Aufzugsanlage nach der Inbetriebnahme im laufenden Betrieb von zugelassenen Überwachungsstellen durchzuführen und vom Betreiber, d.h. durch die Wohneigentümergemeinschaft oder Alleineigentümer einer Immobilie, sicherzustellen.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Sie u.a.

  • an Hand einer sicherheitstechnischen Bewertung die Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen zu ermitteln
  • von einer zugelassenen Überwachungsstelle die ermittelten Prüffristen überprüfen zu lassen
  • der zuständigen Behörde die Prüffristen und anlagespezifischen Daten innerhalb von 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage mitzuteilen
  • den Aufzug in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und notwendige Instandsetzungs- sowie Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen

 

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Nutzungs- und Betriebssicherheit aufrecht zu erhalten sowie gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei dem sicheren und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Aufzuganlage.